Unsere Leistung und Zielsetzung beruht auf folgenden Punkten:
- sämtliche Verwaltungstätigkeiten, die in den § 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetztes festgelegt sind
- Buchhaltung:
- Hausgeldkontoführung durch eigene EDV-Datenpflege
- Termingerechte und übersichtliche Abrechnungen
- Inkasse der Wohnlastzahlungen
- Anweisung von Betriebs- und Instandhaltungskosten
- Mahnkosten
- Korrekte Versteuerung von Aushilfskräften und Festangestellten der WEG
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Auftragsvergaben, Wartungen, Reinigungen, Hausmeisterdienste, Sachverständige
- Die uns anvertrauten Wohnanlagen in einem tadellosen Zustand zu halten
- Ein gutes Verhältnis zu den Eigentümern zu pflegen
- Die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten